Die Detailausgestaltung der Beurkundungsvorschriften ist Sache der Kantone.
Der Kanton Zürich ist in 44 staatliche Notariate aufgeteilt. Die Zürcher Notariate beglaubigen Unterschriften, beurkunden Eigentumsübertragungen im Grundstückwesen, beraten und beurkunden im Ehe- sowie Erbrecht, und errichten Urkunden im Gesellschaftsrecht. Die Notariate führen das Grundbuch in ihrem Amtskreis und übernehmen konkursamtliche Aufgaben gemäss Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz.
Die Bereiche Notariat, Grundbuch und Konkurs sorgen für eine gleichmässige Geschäftslast. Die staatliche Organisation garantiert den Kunden Unabhängigkeit, Diskretion und Kostentransparenz.
Ich schwärme für das Zürcher Notariatswesen. Durch die spezifische kantonale Aus- bzw. Weiterbildung werden junge Mitarbeiter ideal gefördert. Aus Lehrabgängern entwickeln wir spezialisierte Sachbearbeiter*innen, welche nach bestandener Fachprüfung im Beurkundungswesen früh Verantwortung mittragen.
Mit 44 Amtsstellen an 42 verschiedenen Standorten ist das Zürcher Notariatswesen sehr kundennah. Da die Zürcher Notariate, neben der Beurkundung von Handänderungen, jeweils auch das Grundbuch nachführen, entsteht eine Synergie, welche den Kunden höchste Effizienz bietet.
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